Mehr zu Substitution
Die gesetzliche Grundlage für das Substitutionsrecht wird im Art 52a KVG beschrieben und wurde vom Bund per 01. Januar 2024 zur Förderung der Substitution von Generika und Biosimilars weiter verstärkt.
Die wichtigsten Änderungen aus diesen Rechtsgrundlagen 01 umfassen unter anderem:
Unsicherheiten beim Substitutionsgespräch? Es ist ganz normal, dass Sie nicht immer sicher sind, auf welche Besonderheiten und Details bei der Generika-Substitution bestimmter Medikamente geachtet werden muss.
Als führende Generika-Anbieterin bieten wir Ihnen eine einfache und praktische Hilfestellung. Wir haben einen Substitutions-Guide für alle Generika entwickelt, der Ihnen das Vorgehen für eine Erstverschreibung und für eine Umstellung bei laufender Therapie aufzeigt.
Selbstverständlich wird eine individuelle Beurteilung des Patienten bei einer Substitution dadurch nicht ersetzt.
09/2024 372401 NPS-CH-00999
Detaillierte Informationen können Sie auf der BAG-Website entnehmen:
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (admin.ch), zuletzt aufgerufen am 26.09.2024