Jetzt registrieren Login 0 Jetzt registrieren Login 0 Quick Links Quick Links

Dienstleistungen speziell für Apotheken

Mehr zu Substitution

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für das Substitutionsrecht wird im Art 52a KVG beschrieben und wurde vom Bund per 01. Januar 2024 zur Förderung der Substitution von Generika und Biosimilars weiter verstärkt.

Die wichtigsten Änderungen aus diesen Rechtsgrundlagen 01 umfassen unter anderem:

  • den erhöhten Selbstbehalt bei Originalmedikamenten, der sich von 20% auf 40% verdoppelt hat. Diese Regelung gilt neu auch für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel.
  • eine neue Vertriebsmargenordnung mit gleichem Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel

Substitutions-Guide – speziell für Sie

Unsicherheiten beim Substitutionsgespräch? Es ist ganz normal, dass Sie nicht immer sicher sind, auf welche Besonderheiten und Details bei der Generika-Substitution bestimmter Medikamente geachtet werden muss.

Als führende Generika-Anbieterin bieten wir Ihnen eine einfache und praktische Hilfestellung. Wir haben einen Substitutions-Guide für alle Generika entwickelt, der Ihnen das Vorgehen für eine Erstverschreibung und für eine Umstellung bei laufender Therapie aufzeigt.

Selbstverständlich wird eine individuelle Beurteilung des Patienten bei einer Substitution dadurch nicht ersetzt.

Der Mepha- und Teva- Substitutions-Guide für Generika

Die Unterstützung für Ihren Alltag

Der Mepha- und Teva- Substitutions-Guide für Biosimilars

Die Unterstützung für Ihren Alltag


09/2024 372401 NPS-CH-00999

  1. Back to contents.

    Detaillierte Informationen können Sie auf der BAG-Website entnehmen:

    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (admin.ch), zuletzt aufgerufen am 26.09.2024